Teilnahmebedingungen

Der Wettbewerb ist offen für alle nationalen und internationalen Nachwuchstalente.

Der Film muss innerhalb der letzten zwei Jahre entstanden sein.

Die maximale Laufzeit des Filmbeitrags darf 8 Minuten (inklusive Abspann) nicht über- und 1 Minute (ohne Abspann) nicht unterschreiten.

Der/die Filmemacher/in erklärt sich für einverstanden, dass die Kopie des eingesendeten Films im Archiv einbehalten wird.

Der/die Einsender/in stellt sicher, dass das verwendete Bild und Tonmaterial entweder sein/ihr Eigentum ist oder er/sie die Genehmigung für die Verwendung besitzt (z.B. GEMA, VG Bild-Kunst etc.). Des Weiteren werden keine (Werbe-) Filme mit rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden oder sonstigen verfassungswidrigen Inhalten akzeptiert. Für jegliche Verstöße haftet der/die Einsender/in.

Der/die Filmemacher/in erklärt sich einverstanden, dass der Film im Falle einer Nominierung auf dem Filmfest präsentiert wird.

Der/die Filmemacher/in ist damit einverstanden, dass der Film bzw. Stills im Rahmen der Berichterstattung in allen öffentlichen Medien verwendet werden.

Im Falle des Gewinns erklärt sich der/die Filmemacher/in damit einverstanden, dass der Film in voller Länge auf Partnerfestivals sowie im TV gezeigt wird.

Der/die Filmemacher/in ist damit einverstanden, dass Ausschnitte des Films für den offiziellen Bettermakers-Trailer verwendet werden können.

Der/die Filmemacher/in sieht sich dazu verpflichtet, im Falle einer Nominierung und des Nicht-Erscheinens bei der Preisverleihung für das Festivalprogramm eine kurze Videobotschaft einzusenden, in der er/sie sich zu seinem/ihrem Film äußert.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.